Allgemeine Informationen zur Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes an eine Erzieherin und endet mit der Übergabe des Kindes an eine erziehungs- bzw. abholberechtigte Person. Bei Festen und Feiern im Kindergarten obliegt die Aufsichtspflicht generell bei den Eltern.
Buchungszeiten und Kindergartengebühr
Innerhalb der Öffnungszeit können Sie ganze Stundeneinheiten buchen.
Entweder zur vollen Stunde (z.B. 8.00-13.00 Uhr) oder zur halben Stunde (z.B. 7.30-12.30).
Morgens gibt es folgende Buchungsvarianten, ab: |
7.00 Uhr |
7.30 Uhr |
8.00 Uhr |
Mittags gibt es folgende Buchungsvarianten, bis: |
12.30 Uhr |
13.00 Uhr |
13.30 Uhr |
14.00 Uhr |
Immer unter der Berücksichtigung, dass nur volle 60-Minuten-Einheiten gebucht werden können.
Sollten Sie Änderungen bei Ihren gebuchten Zeiten wünschen, können diese nur zum Quartalswechsel vorgenommen werden. Eine Abmeldung kann jeweils 2 Wochen zum Monatsende schriftlich erfolgen. Die letzte Möglichkeit zur Abmeldung während des laufenden Kindergartenjahres ist der 31. Mai.